GOZ, BEMA, Festzuschuss – wir entschlüsseln die wichtigsten Begriffe und Abrechnungspositionen.
Heil- und Kostenplan verstehen: Was die Positionen bedeuten
Wer Zahnersatz benötigt – etwa Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate – erhält in der Regel einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieses Dokument wirkt auf viele Patienten zunächst kompliziert: Abkürzungen wie GOZ, BEMA, Befundnummern oder Festzuschuss klingen technisch und schwer verständlich. Doch der HKP ist die Grundlage dafür, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Eigenanteile entstehen. Dieser umfassende Leitfaden erklärt leicht verständlich, wie der HKP aufgebaut ist, welche Positionen wichtig sind und wie man die Angaben richtig interpretiert.
Was ist ein Heil- und Kostenplan (HKP)?
Der Heil- und Kostenplan ist ein verbindliches Dokument, das ein Zahnarzt vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung erstellt. Er enthält die Diagnose, die geplante Versorgung, die vorgesehenen Materialien sowie die voraussichtlichen Kosten. Ohne genehmigten HKP übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinen Festzuschuss.
- Dient als Grundlage für die Kostenübernahme der Krankenkasse
- Informiert den Patienten über Eigenanteile
- Bildet die fachliche Planung der Behandlung ab
- Muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden
Der Aufbau eines Heil- und Kostenplans – kurz erklärt
Der HKP besteht aus mehreren Abschnitten. Die wichtigsten sind:
- Befund – was medizinisch festgestellt wurde
- Regelversorgung – was die Kasse als Standardlösung vorsieht
- Geplante Versorgung – was der Zahnarzt tatsächlich empfiehlt
- Kosten – Honorar, Material- und Laborkosten
- Festzuschuss – der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt
Erst wenn alle Abschnitte vollständig ausgefüllt sind, kann die Krankenkasse entscheiden, wie viel sie bezuschusst.
Was bedeuten GOZ und BEMA?
Um Behandlungen korrekt abrechnen zu können, nutzen Zahnärzte zwei unterschiedliche Gebührenverzeichnisse – je nach Art der Leistung und Versicherungsstatus des Patienten.
BEMA – Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
Der BEMA gilt für gesetzlich Versicherte. Er listet alle Leistungen auf, die Bestandteil der gesetzlichen Versorgung sind. Die Bewertung erfolgt in Punkten, die der Zahnarzt nicht frei festlegen kann.
- Gilt für gesetzlich Versicherte
- Abrechnung erfolgt nach festen Punktwerten
- Regelt Leistungen der Regelversorgung
- Kosten sind standardisiert
GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte
Die GOZ kommt zum Einsatz, wenn Leistungen nicht im BEMA enthalten sind – etwa ästhetisch hochwertige Versorgungen oder private Zusatzleistungen. Hier darf der Zahnarzt einen Gebührenfaktor zwischen 1,0 und 3,5 anwenden (je nach Aufwand und Schwierigkeit).
- Gilt für Privatpatienten und Privatleistungen
- Flexible Abrechnung über den Gebührenfaktor
- Viele moderne oder ästhetische Leistungen nur nach GOZ abrechenbar
- Relevante Positionen erscheinen im HKP bei höherwertigen Versorgungen
Im Heil- und Kostenplan erscheinen daher oft sowohl BEMA- als auch GOZ-Positionen – abhängig davon, welche Versorgung gewünscht oder notwendig ist.
Die Bedeutung des Festzuschusses
Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für eine bestimmte Zahnersatzsituation bezahlt. Er basiert immer auf der sogenannten Regelversorgung, nicht auf der tatsächlich geplanten Versorgung.
- Fester Betrag abhängig vom Befund
- Orientiert sich an der einfachen Standardlösung
- Wird unabhängig davon gezahlt, ob der Patient eine hochwertige Versorgung wählt
- Verdoppelt sich bei nachgewiesener lückenloser Bonusheftführung (über 10 Jahre)
Wählen Sie eine höherwertige Versorgung (z. B. Keramikkronen oder Implantate), erhöht sich der Zuschuss nicht automatisch – nur Ihr Eigenanteil wächst.
Befundnummern – die Grundlage der Zuschüsse
Jede Zahnersatzsituation wird durch eine Befundnummer beschrieben. Sie legt fest, wie hoch der Festzuschuss ausfällt. Beispiele:
- Einzelkrone im Seitenzahngebiet
- Lückenschluss durch Brücke
- Ersatz eines fehlenden Frontzahns
- Totalprothese im Ober- oder Unterkiefer
Die Befundnummer beschreibt objektiv den medizinischen Zustand, nicht die gewünschte Versorgung.
Geplante Versorgung: Was der Zahnarzt tatsächlich vorhat
Während die Regelversorgung beschreibt, was die Krankenkasse als Standardlösung vorsieht, beschreibt die „geplante Versorgung“ die individuell passende Behandlung – oft hochwertiger und moderner.
- Keramik- oder Zirkonkronen statt Metall
- Implantate statt Brückenersatz
- Teleskopprothesen statt einfachen Vollprothesen
- Individuell gefertigte Aufbauten, besondere Materialien
Diese Leistungen werden meist nach GOZ abgerechnet und verursachen höhere Eigenkosten.
Kostenaufstellung im HKP – so liest man sie richtig
Der Heil- und Kostenplan gliedert die Kosten in mehrere Bereiche, die zusammen den Gesamtbetrag ergeben.
- Honorar – zahnärztliche Tätigkeit (GOZ/BEMA)
- Materialkosten – Keramik, Metall, Schrauben, Aufbauten
- Laborkosten – zahntechnische Herstellung der Versorgung
- Kassenanteil (Festzuschuss) – Betrag, den die Krankenkasse übernimmt
- Eigenanteil – Kosten, die der Patient selbst trägt
Besonders die Kombination aus Labor- und Materialkosten kann bei hochwertigen Versorgungen einen großen Anteil ausmachen.
Typische Positionen, die viele Patienten im HKP finden
Je nach Behandlung tauchen häufig bestimmte GOZ- oder BEMA-Nummern auf. Hier einige typische Beispiele:
- GOZ 2197 – adhäsive Befestigung (z. B. bei Keramikkronen)
- GOZ 8010 ff. – implantologische Leistungen
- GOZ 6100 – Parodontalbehandlung
- BEMA 24a – Entfernung harter Beläge
- BEMA 97 – Provisorische Versorgung
Diese Positionen dienen als technische Beschreibung der durchgeführten Leistungen – sie sind kein Qualitätsurteil.
Warum die geplante Versorgung oft teurer ist als die Regelversorgung
Viele Patienten entscheiden sich bewusst für höherwertigen Zahnersatz, weil dieser ästhetischer, langlebiger oder funktionell überlegen ist. Die Kassenregelversorgung bietet eine solide Grundversorgung, aber oft ohne moderne Materialien.
- Bessere Ästhetik (Keramik vs. Metall)
- Längere Haltbarkeit
- Höherer Tragekomfort
- Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
- Mehr Stabilität bei Kau- und Bissbelastung
Tipps: Wie lese ich meinen Heil- und Kostenplan sicher?
Mit ein wenig Struktur lässt sich jeder HKP verständlich einordnen.
- Zuerst Diagnose/Befund prüfen
- Regelversorgung vs. geplante Versorgung vergleichen
- Kostenblöcke (Honorar, Material, Labor) einzeln betrachten
- Festzuschuss und Eigenanteil klar berechnen
- Zusatzleistungen identifizieren (GOZ-Positionen)
- Unklarheiten schriftlich erklären lassen
Wer seinen HKP versteht, kann selbstbewusst entscheiden, welche Versorgung medizinisch und finanziell sinnvoll ist. Der Heil- und Kostenplan schafft Transparenz über Befund, Leistungen und Kosten – und bildet die Basis für eine informierte Entscheidung über den passenden Zahnersatz.